Das gute alte Faxgerät
Besteht noch Hoffnung für den Datenschutz?
Risiken der Faxnutzung
Empfehlungen für eine datenschutzkonforme Kommunikation
Trotz der bestehenden Risiken ist das Faxgerät in den meisten medizinischen und pharmazeutischen Einrichtungen nach wie vor regelmäßig in Benutzung. Zu beachten ist weiterhin, dass beim Faxen im Gesundheitswesen meist besondere Kategorien von personenbezogenen Daten, meist Gesundheitsdaten, verarbeitet werden. Dies macht im Gegensatz zu weniger sensiblen Daten ein höheres Schutzniveau erforderlich. Im Gesundheitswesen muss demnach ein strengerer Maßstab angelegt werden als in vielen anderen Branchen.
Daher empfehlen sich insbesondere die nachfolgenden Punkte:
- Nutzung alternativer Kommunikationsmittel: Für an die Telematikinfrastruktur (TI) angebundene Einrichtungen ist hier besonders der Übermittlungsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) zu nennen. Aber auch wer keine KIM-Nutzungsmöglichkeit hat, kann etwa E-Mails versenden, wenn entsprechende Verschlüsselungsverfahren umgesetzt sind oder auf sichere Portallösungen zurückgreifen.
- Nutzung des Faxes nur für risikoarme Übermittlungen: Risikoarme Übermittlungen stellen beispielsweise Fax-Bestellungen ohne Patientenbezug dar.
- Zu- und Abgangskontrolle: Falls doch gefaxt werden muss, sollte vorab eine Rufnummerkontrolle, etwa in Form des 4-Augenprinzips durchgeführt werden. Beachtung finden sollte dabei auch, dass sich die Faxnummern auch ändern können, sodass auch die Aktualität der Rufnummer sichergestellt werden sollte. Je nach Empfänger empfiehlt sich zudem eine Ankündigung der Faxsendung.
- Verwendung eines Faxdeckblatts: Ein vorangestelltes Deckblatt, welches den Absender, die Seitenanzahl sowie die Bitte, ein ggf. fehlgeleitetes Fax beim Absender umgehend anzuzeigen oder zu vernichten wäre zu empfehlen. Auch dies kann eine sinnvolle Maßnahme darstellen, falls doch noch auf das Fax zurückgegriffen werden muss.
- Restriktive Handhabung des Faxes: Wie bereits dargestellt, sollte das Telefax besonders bei der Übermittelung sensibler Informationen gar nicht verwendet werden. In besonderen Notsituationen ist eine Nutzung dennoch anerkannt. In diesen besonderen Notfällen sollte stets eine Abwägung getroffen werden. Diese sollte zunächst auf den individuellen Einzelfall abgestimmt sein. Außerdem sollte dabei die Sensibilität der zu übermittelnden Daten und die medizinische oder pharmazeutische Dringlichkeit der Übermittlung berücksichtigt werden. Nur bei fehlenden alternativen Übermittlungswegen und bei einem Überwiegen der Dringlichkeit, sollte der Einsatz des Faxes bei sensiblen Daten erwogen werden.
Unter Berücksichtigung obiger Ausführungen besteht wohl abgesehen von wenigen Ausnahmefällen keine Hoffnung auf ein datenschutzkonformes Faxen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Fax auch Patientendaten oder ähnlich sensible Informationen beinhalten soll.