18. Januar 2022
Durch die immer strenger werdenden Auflagen für Ungeimpfte in der Coronavirus-Pandemie ist in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens eine Teilnahme ohne einen 3G-Nachweis nur sehr eingeschränkt möglich. Aktuell wird dies durch noch strengere Regelungen zusätzlich verschärft. In der Folge zeichnet sich innerhalb der letzten Wochen und Monate eine erschreckend hohe Zahl missbräuchlich genutzter oder gefälschter Impfdokumente ab. Während Arztpraxen in der Regel genau wissen, welcher Patient eine Impfung erhalten hat, ist dies für Apotheken oft nur schwer nachvollziehbar. Dennoch stellen Apotheken jeden Tag unzählige digitale Impfzertifikate aus. Dabei wird eine Überprüfung des gelben Impfpasses oder einer vergleichbaren Bescheinigung auf deren Echtheit und Korrektheit vorgenommen. Häufig stellt sich jedoch die Frage, wie sich die Beschäftigten einer Apotheke verhalten müssen, wenn sie feststellen, dass es sich um einen gefälschten Impfnachweis handelt.