Datenschutz und Home-Office
26. März 2020
Datenschutz und Home-Office
Im Zuge der derzeitigen Ereignisse bedingt durch das Covid-19 setzen viele Arbeitgeber auf eine Beschäftigung im Home-Office. Hierdurch soll eine rasante Verbreitung des Virus eingedämmt werden, da Arbeitnehmer weder durch den Weg zur Arbeit noch durch die enge Zusammenarbeit mit anderen Menschen aus dem Unternehmen einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Auch in Apotheken nahm die Arbeit im Home-Office, unter anderem aufgrund der bundesweiten Kita-und Schulschließungen nach einer Umfrage der Deutschen Apotheker Zeitung zu. In medizinischen Einrichtungen dürfte dies ähnlich sein.
Im Hinblick auf den Datenschutz sollten bei der Beschäftigung im Home-Office einige Aspekte beachtet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Gegenstand der Arbeit im Home-Office die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist. Ein besonderes Augenmerk sollte daher auf die Ergreifung notwendiger technisch-organisatorischer Maßnahmen gelegt werden.
Organisatorische Maßnahmen
Entsprechende Maßnahmen können zum Teil recht einfach umgesetzt werden, etwa indem Computer, Tablets oder Smartphones mittels Bildschirmschoner und Passwortschutz gegen unbefugte Einsicht oder unbefugten Zugriff durch Unberechtigte geschützt werden. Insbesondere der Passwortschutz sollte sich dabei automatisch nach einer möglichst kurzen Zeit aktivieren. Zudem sollte das jeweilige gerät bei Verlassen des Arbeitsplatzes immer auch manuell gesperrt werden.
Des Weiteren sollte das Drucken von Dokumenten mit sensiblen Inhalten möglichst vermieden werden. Sollte das Drucken von Dokumenten dennoch erforderlich sein, sollte sichergestellt werden, dass die jeweiligen Dokumente unter Verschluss sind. Dies ist dann der Fall, wenn sie für Dritte nicht ohne Weiteres zugänglich sind, da die Dokumente in einem abschließbaren Schrank, Tresor oder unter vergleichbaren Sicherheitsvorkehrungen aufbewahrt werden. Wie in jeder Apotheke oder Arztpraxis sollte bei einer Vernichtung sensibler Dokumente darauf geachtet werden, dass eine konforme Datenvernichtung, zum Beispiel durch einen Aktenvernichter der Sicherheitsstufe P-4 (gem. DIN 66399) erfolgt.
Technische Maßnahmen
Idealerweise sollte darauf geachtet werden, dass lediglich die durch den Arbeitgeber bereitgestellte Hard- und Software genutzt wird, sodass betriebliche Daten nicht auf privaten Gerätschaften verarbeitet werden. Die Nutzung privater Medien für dienstliche Zwecke ist datenschutzrechtlich nicht unproblematisch.
Aufgrund dessen, dass derzeit sehr viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten mobiles Arbeiten bzw. Telearbeit ermöglichen, besteht aktuell eine immens hohe Nachfrage an Soft – und Hardwarebedarf für das Arbeiten im Home-Office. So bieten bereits einige Elektronikfachhändler gezielte „Home-Office Pakete“ zum Verkauf an. Diese beinhalten Laptop, Drucker und zusätzliches Zubehör zu besonderen Kondiktionen in einem Gesamtpaket.
Insbesondere bei dem Einsatz neuer Gerätschaften sollte darauf geachtet werden, dass IT bezogene Basis-Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Dies betrifft z.B. Maßnahmen, wie den Einsatz einer Firewall, sowie die Nutzung eines Antivirenprogramms. Auch sollte eine sinnvolle Backupstrategie im Home-Office nicht vernachlässigt werden.
Sofern automatisierte Datensicherungskonzepte auf die Schnelle nicht umsetzbar sind, empfiehlt sich vorläufig die Datensicherung auf einem verschlüsselten Datenträger, z.B. einem USB-Stick. Für den Fall, dass ein Fernzugriff zur Betriebsstätte besteht, sollte auch hier auf eine gesicherte Datenübertragung geachtet werden. Ferner empfiehlt sich natürlich auch die Festplattenverschlüsselung für Gerätschaften, die im Home-Office genutzt werden.
Datenpannen
Nicht zuletzt sollte sichergestellt werden, dass Beschäftigte mögliche Datenpannen an die verantwortlichen Stellen übermitteln. Eine Datenpanne liegt insbesondere dann vor, wenn die Annahme besteht, dass die Datensicherheit, insbesondere die Vertraulichkeit von Daten, gefährdet sein kann. Eine Datenpanne liegt auch bei jedem Sachverhalt vor, bei dem die Annahme besteht, dass Dritte unbefugt Zugriff oder Zugang zu personenbezogenen Daten haben oder hatten.
Letzte Aktualisierung: 26.03.2020 (ls)
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