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Informationspflichten bei digitalen COVID-Zertifikaten

Sept. 08, 2021

Datenschutzrechtliche Informationspflichten bei COVID-Zertifikaten

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen Verantwortliche grundsätzlich über den Rahmen der entsprechenden Datenverarbeitung informieren. Die gesetzliche Grundlage hierzu ergibt sich aus den Artikeln 12 ff. Datenschutz-Grundverordnung. Diese gesetzliche Pflicht gilt einerseits, soweit Daten direkt bei der betroffenen Person erhoben werden und andererseits, soweit Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben werden.

Die Umsetzung dieser Informationspflichten gilt selbstverständlich auch für Apotheken oder Arztpraxen, welche beispielsweise personenbezogene Daten im Rahmen der Erstellung von Impf- oder Testzertifikaten verarbeiten. In diesem Zusammenhang hat auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) ihre Handlungshilfe zur Erstellung von COVID-Zertifikaten durch Apotheken entsprechend aktualisiert. Demnach sollten Apotheken nunmehr zusätzlich zu den eigenen Informationspflichten auch diejenigen des Robert-Koch-Institutes (RKI) erfüllen.

Hierzu hat das RKI als verantwortliche Stelle für die Erstellung der COVID-Zertifikate Informationspflichten sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache publiziert. Diese sind unter anderem auch im geschützten Mitgliederbereich der ABDA oder im Apothekenportal des Deutschen Apothekerverbandes e.V. verfügbar.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist es dabei zwingend notwendig, zusätzlich zu den individuellen Informationspflichten der Apotheke oder der Arztpraxis, auch diejenigen des RKI derart transparent zugänglich zu machen, dass Apothekenkunden oder Patienten zumindest die Möglichkeit haben, die entsprechenden Informationen vor Erstellung des jeweiligen Zertifikates einzusehen.

Letzte Aktualisierung: 13.07.2021 (jer)
Bildnachweise: © curtbauer - www.stock.adobe.com 

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